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Berufsgenossenschaft für Handwerker: Pflichten, Beiträge und Leistungen

von Redaktion Dienstleistungen24.de

Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Für Handwerksbetriebe ist die Mitgliedschaft Pflicht und bietet umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Registrieren Sie sich kostenlos auf Dienstleistungen24.de und informieren Sie sich über weitere Pflichten als Arbeitgeber. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung koordiniert alle Berufsgenossenschaften bundesweit.

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Was ist die Berufsgenossenschaft und warum ist sie wichtig?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung deckt sie auch die Rehabilitation und zahlt Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung. Für Arbeitgeber ist die Mitgliedschaft wichtig, weil sie die Haftung bei Arbeitsunfällen übernimmt und so das unternehmerische Risiko reduziert. Informieren Sie sich über alle Versicherungen im Überblick. Weiterführende Informationen bietet DGUV.

Pflichtmitgliedschaft: Wer muss sich anmelden?

Jeder Unternehmer, der einen Handwerksbetrieb gründet, muss sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Unfallversicherung anmelden. Dies gilt auch für Betriebe ohne Angestellte. Die Pflichtmitgliedschaft beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Auch Azubis sind vom ersten Tag an über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Melden Sie jeden neuen Mitarbeiter umgehend an. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Arbeitssicherheit.

BG Bau und andere Berufsgenossenschaften im Handwerk

Im Handwerk ist die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) der wichtigste Träger. Sie ist zuständig für Baugewerbe, Ausbaugewerbe und verwandte Branchen. Elektriker sind bei der BG ETEM versichert, Metallbauer bei der BG Holz und Metall. Die Zuordnung erfolgt nach der Branche des Unternehmens. Bei Unsicherheit hilft die Handwerkskammer bei der Zuordnung zum richtigen Träger der Unfallversicherung.

Beitragsberechnung: Gefahrklasse und Entgeltsumme

Der Beitrag zur Unfallversicherung berechnet sich aus der Entgeltsumme aller Beschäftigten multipliziert mit der Gefahrklasse des Gewerbes und dem Beitragsfuß. Die Gefahrklasse spiegelt das Unfallrisiko der Branche wider – Dachdecker zahlen mehr als Bürokaufleute. Die Entgeltsumme wird jährlich gemeldet. Der Beitrag wird nachschüssig im Folgejahr erhoben. Nutzen Sie die Checkliste für Selbstständige, um alle Pflichten im Blick zu behalten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Azubis finden.

Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung umfangreiche Leistungen. Dazu gehören Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit und Unfallrenten bei dauerhafter Beeinträchtigung. Auch Hinterbliebenenrenten werden gezahlt. Die Behandlung erfolgt bei speziellen Durchgangsärzten. Wichtig: Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Tagen melden.

Meldepflichten und Fristen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Verdachtsfälle unverzüglich zu melden. Die jährliche Entgeltsumme muss bis zum 16. Februar des Folgejahres gemeldet werden. Bei Neugründung ist die Anmeldung innerhalb einer Woche Pflicht. Verspätete oder unterlassene Meldungen können Bußgelder bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen. Führen Sie ein Verbandbuch für alle Verletzungen, auch Bagatellunfälle.

Arbeitssicherheit und Prävention

Arbeitssicherheit umsetzen ist eine Kernaufgabe jedes Handwerksbetriebs. Die Unfallversicherung unterstützt Unternehmen mit Beratung, Schulungen und Präventionsprogrammen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzunterweisungen und die Bereitstellung von Schutzausrüstung. Betriebe, die in Prävention investieren, profitieren von niedrigeren Beiträgen und weniger Ausfalltagen. Die Unfallversicherung bietet auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.

Freiwillige Versicherung für Unternehmer

Selbstständige Handwerker sind nicht automatisch über die Unfallversicherung versichert. Sie können sich jedoch freiwillig versichern und erhalten dann den gleichen Schutz wie ihre Angestellten. Die Versicherungssumme kann frei gewählt werden und bestimmt die Höhe der Leistungen. Angesichts der körperlichen Belastungen im Handwerk ist eine freiwillige Absicherung dringend empfohlen. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Häufige Fragen zur Berufsgenossenschaft im Handwerk

Wann muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Innerhalb einer Woche nach Gründung des Unternehmens oder Aufnahme der Tätigkeit. Die Anmeldung ist auch ohne Mitarbeiter Pflicht.

Wie hoch sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft?

Die Höhe hängt von der Gefahrklasse, der Entgeltsumme und dem Beitragsfuß ab. Für einen kleinen Handwerksbetrieb liegen die jährlichen Kosten oft zwischen 500 und 3.000 Euro.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall?

Der Arbeitgeber muss den Unfall bei der Unfallversicherung melden. Der Verletzte wird bei einem Durchgangsarzt behandelt. Heilbehandlung, Rehabilitation und Verletztengeld werden übernommen.

Bin ich als Selbstständiger automatisch versichert?

Nein, Unternehmer sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Eine freiwillige Versicherung ist jedoch möglich und empfehlenswert.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mein Gewerk zuständig?

Das hängt von Ihrer Branche ab. Baugewerbe: BG Bau. Elektro: BG ETEM. Metall und Holz: BG Holz und Metall. Die Handwerkskammer hilft bei der Zuordnung.

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