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Schornsteinfeger in Deutschland – Anbieter finden, vergleichen und beauftragen
Häufig gesucht für Kehrung, Feuerstättenschau & Emissionsmessung

Schornsteinfeger beauftragen – Schornsteinfegerbetrieb in der Region finden

Sie möchten einen Schornsteinfeger beauftragen? Auf Dienstleistungen24.de finden Sie Schornsteinfegerbetriebe für Kehrarbeiten, Feuerstättenschau, Emissionsmessung, Energieberatung, CO-Sicherheit und Schornsteinsanierung – kostenlos vergleichen, Auftrag einstellen und Angebote direkt erhalten.

  • Schornsteinfeger-Betriebe für Pflicht- und freiwillige Leistungen
  • Kostenlos Auftrag einstellen – unverbindliche Angebote erhalten
  • Kehrarbeiten, Feuerstättenschau, Emissions- und CO-Messung
  • Schornsteinsanierung, Energieberatung und Notdienst
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Tipp: Geben Sie im Auftrag die Heizungsart (Gas, Öl, Holz, Pellet), gewünschte Leistung und Termin an – je präziser, desto passgenauer die Angebote der Schornsteinfeger-Betriebe.

Alle Leistungen

Schornsteinfeger – alle Leistungsarten im Überblick

Wenn Sie einen Schornsteinfeger beauftragen möchten, sollten Sie zuerst die passende Leistungsart kennen. Vom klassischen Kehren über die Pflicht-Feuerstättenschau und Emissionsmessung bis zu freiwilligen Leistungen wie CO-Detektor-Einbau, Energieberatung und Schornsteinsanierung – hier eine Übersicht.

Kehrarbeiten

Regelmäßige Reinigung von Kaminen, Abgaszügen und Schornsteinen nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Frequenz je nach Heizung: Holz/Pellet öfter, Gas seltener. Pflichtleistung für jedes Gebäude mit Feuerstätte.

KÜOPflichtKamin
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Feuerstättenschau

Alle 3,5 Jahre Pflicht-Überprüfung aller Feuerstätten im Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Prüft Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und gesetzliche Vorgaben. Resultat ist der Feuerstättenbescheid.

3,5 JahreBezirkPflicht
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Emissionsmessung

Messung der Abgasverluste, CO-Werte und Rußzahl bei Heizungsanlagen (Öl, Gas, Holz). Pflicht je nach Anlage alle 1–3 Jahre. Liegen Werte über Grenzwerten der BImSchV, sind Maßnahmen nötig.

BImSchVCORußzahl
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Energieberatung

Schornsteinfeger als Energie-Effizienz-Experten beraten zu Heizungsoptimierung, Brennstoffwechsel, Solaranlagen und energetischer Sanierung. Oft als Energie-Effizienz-Experte (EEE) für KfW-Förderung und BAFA-Bonus qualifiziert.

KfWBAFAHeizung
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CO-Sicherheit

Beratung und Einbau von Kohlenmonoxid-Meldern in Wohnräumen mit Holz-, Gas- oder Ölheizung. CO ist unsichtbar und tödlich – moderne Detektoren warnen rechtzeitig. Empfehlung für jedes Haus mit Verbrennungsheizung.

CO-MelderLebensretterPflicht in einigen Bundesländern
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Schornsteinsanierung

Sanierung schadhafter Schornsteine: Edelstahl-Innenrohre, Versottungssanierung, Kopfsanierung oder Querschnittsanpassung an neue Heiztechnik. Inklusive Genehmigung und Abnahme nach Brandschutz.

EdelstahlVersottungKopfsanierung
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Objekttypen

Für welche Objekte können Sie einen Schornsteinfeger beauftragen?

Ein Schornsteinfeger arbeitet an praktisch jeder Heizung und jedem Schornstein – vom Einfamilienhaus über Mehrfamilienhäuser bis zu Gewerbeimmobilien und Industriebetrieben. Pflicht- und freiwillige Leistungen unterscheiden sich je nach Anlage und Bundesland.

Wohnimmobilien – Einfamilienhaus bis Mehrfamilienhaus

Private Wohnobjekte mit Verbrennungsheizung haben Pflicht-Termine nach Kehr- und Überprüfungsordnung: Kehrungen 1–4x jährlich je nach Heizung, Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre, Emissionsmessungen je nach Anlage. Bei Holzöfen häufiger als bei modernen Gasheizungen.

  • Kaminofen / Pelletofen kehren und prüfen
  • Gas- und Ölheizung Emissionsmessung
  • Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre
  • CO-Melder einbauen und prüfen

Gewerbe und Industrie – Bäckerei, Restaurant, Heizzentrale

Gewerbliche Heizanlagen, Großküchen, Bäckerei-Öfen und industrielle Verbrennungsanlagen unterliegen strengeren Vorschriften: häufigere Kehrungen, dokumentierte Emissionsmessungen, BImSchV-Auflagen. Schornsteinfeger arbeiten hier oft mit dem TÜV oder Umweltämtern zusammen.

  • Bäckereiöfen mit Holzfeuerung
  • Gewerbliche Großküchen und Pizzaöfen
  • Heizzentralen für Mehrfamilienhäuser
  • Industrielle Verbrennungsanlagen nach BImSchV
Bezirksschornsteinfeger oder freiPflicht-Leistungen übernimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Freiwillige Leistungen (Kehrung, Beratung) können Sie auch bei jedem freien Betrieb in Auftrag geben.
Transparente FestpreiseSchriftliche Angebote mit klarer Auflistung von Pflicht- und Zusatzleistungen – ohne überraschende Nachforderungen.
Kostenlos & unverbindlichAuftrag einstellen, Angebote vergleichen, Betrieb wählen – ohne Verpflichtung und ohne Vermittlungsgebühren auf unserer Plattform.
Handwerksbetriebe mit MeisterIm Schornsteinfegerhandwerk gilt die Meisterpflicht – achten Sie bei der Auswahl auf die Eintragung in der Handwerksrolle.
Kosten & Preise

Was kostet ein Schornsteinfeger? Richtwerte und Einflussfaktoren

Die Kosten für einen Schornsteinfeger richten sich teilweise nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die feste Gebühren für Pflichtleistungen vorgibt. Freiwillige Leistungen (Beratung, Sanierung) sind frei verhandelbar. Hier die wichtigsten Richtwerte.

LeistungRichtwertTypisch fürHäufigkeit
Kehrung Kamin (Einfamilienhaus)30 – 70 € pro VorgangPflicht 1–3x jährlichPro Termin
Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre)60 – 150 €Pflicht alle 3,5 JahrePro Schau
Emissionsmessung Gasheizung50 – 100 €Pflicht alle 2–3 JahrePro Messung
Emissionsmessung Holzofen / Pellet70 – 140 €Pflicht alle 2 JahrePro Messung
CO-Melder Einbau und Prüfung60 – 150 € pro GerätPrivater AuftragPro Gerät
Energieberatung BAFA-Standard450 – 1.300 €FörderfähigPro Termin
Schornsteinsanierung Edelstahl-Innenrohr80 – 180 €/lfmPro Meter SchornsteinKomplettleistung
Notdienst Außerhalb der Geschäftszeiten100 – 220 € AnfahrtCO-Alarm, akute SperrungPlus Materialkosten

Pflichtleistungen sind nach KÜO bundesweit festgelegt und nicht verhandelbar. Freiwillige Leistungen können günstig verglichen werden. Stellen Sie Ihren Auftrag kostenlos ein für konkrete Angebote.

Ratgeber

Schornsteinfeger beauftragen – worauf es wirklich ankommt

Das Schornsteinfegerhandwerk ist meisterpflichtig (Anlage A der Handwerksordnung). Seit 2013 dürfen freie Schornsteinfeger viele Leistungen anbieten – nur bestimmte Pflichtaufgaben sind dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

Schornsteinfeger beauftragen – Pflicht- und freiwillige Leistungen

Seit der Liberalisierung 2013 unterscheidet man zwei Kategorien: Hoheitliche Aufgaben (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid) bleiben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Frei wählbar sind dagegen Kehrarbeiten, Emissionsmessungen, CO-Melder-Einbau, Energieberatung und Sanierungen.

Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt fest, wie oft welche Leistung durchgeführt werden muss. Bei Holzheizung: meist 3x jährlich Kehren, alle 2 Jahre Emissionsmessung. Bei Gasheizung: meist 1x jährlich Kehren, alle 3 Jahre Messung. Die genauen Termine erhalten Sie im Feuerstättenbescheid.

Bei Verstößen drohen Bußgelder oder die Stilllegung der Heizung durch das Bauamt. Wer seinen Bezirksschornsteinfeger nicht beauftragt, muss die Termine selbst koordinieren und nachweisen können – meist über Rechnungen freier Schornsteinfeger.

Worauf bei der Wahl eines Schornsteinfeger-Betriebs achten?

Für Pflichtleistungen ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig – dieser wird per Verwaltungsakt zugewiesen. Sie können aber den nicht-hoheitlichen Teil (Kehrungen, Messungen) auch bei einem freien Schornsteinfeger in Auftrag geben.

Achten Sie bei der Wahl eines freien Anbieters auf die Meisterqualifikation, Eintragung in der Handwerksrolle und Erfahrung mit Ihrer Heizungsart. Für Energieberatung sollte der Betrieb als Energie-Effizienz-Experte (EEE) in der dena-Liste eingetragen sein.

Branchenüblich werden Pflichtleistungen nach Festgebühren der KÜO abgerechnet. Bei freiwilligen Leistungen empfiehlt sich ein schriftliches Angebot mit Material- und Lohnkostenaufstellung. Vorsicht bei mündlichen Pauschalangeboten ohne klare Leistungsbeschreibung.

Weitere Informationen zum Schornsteinfegerhandwerk bietet der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

So geht's

Schornsteinfeger finden – in 4 Schritten zum Auftrag

So finden Sie auf Dienstleistungen24.de einen passenden Schornsteinfeger-Betrieb für Ihre Anlage.

1

Leistung wählen

Wählen Sie die benötigte Leistung: Kehrarbeit, Feuerstättenschau (nur Bezirksschornsteinfeger), Emissionsmessung, Beratung oder Sanierung.

2

Anlage beschreiben

Geben Sie Heizungsart (Gas, Öl, Holz, Pellet), Baujahr, Standort und gewünschten Termin an. Bei Sanierungen: Fotos und Mängelbeschreibung helfen.

3

Angebote erhalten

Passende Schornsteinfegerbetriebe aus Ihrer Region melden sich mit konkreten Angeboten – Sie müssen nicht jeden einzeln kontaktieren.

4

Schornsteinfeger beauftragen

Vergleichen Sie Preis, Leistungsumfang und Verfügbarkeit – und wählen Sie den Betrieb, der am besten zu Ihrer Anlage und zum gewünschten Termin passt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Schornsteinfeger

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schornsteinfeger, Pflichten und freiwillige Leistungen.

Muss ich meinen Bezirksschornsteinfeger beauftragen?+
Nur für hoheitliche Aufgaben (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid) ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Kehrarbeiten, Emissionsmessungen und Beratung können Sie seit 2013 auch bei einem freien Schornsteinfeger Ihrer Wahl in Auftrag geben. Wichtig: Sie müssen die Pflicht-Termine selbst nachweisen können.
Wie oft muss mein Kamin gekehrt werden?+
Das hängt von der Heizungsart ab und steht in Ihrem Feuerstättenbescheid: Holzheizungen 2–3x jährlich, Pelletheizungen 2x jährlich, Gasheizungen 1x jährlich, moderne Brennwert-Gasthermen oft nur alle 2 Jahre. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbe häufiger.
Was kostet die Pflicht-Feuerstättenschau?+
Die Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre kostet je nach Anzahl der Feuerstätten 60–150 €. Bei Einfamilienhaus mit einer Heizung meist um 90 €. Die Gebühr ist gesetzlich nach KÜO geregelt und bundesweit einheitlich (Anpassung jährlich).
Welche Strafen drohen, wenn ich keinen Schornsteinfeger beauftrage?+
Bei Versäumnis der Pflichttermine kann das zuständige Bauamt ein Bußgeld bis 5.000 € verhängen. Bei wiederholten Verstößen oder fehlenden Nachweisen kann die Heizungsanlage stillgelegt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger meldet Versäumnisse an das Bauamt.
Sind CO-Melder Pflicht in Deutschland?+
In den meisten Bundesländern sind CO-Melder noch nicht zwingend vorgeschrieben (anders als Rauchmelder). Empfohlen werden sie aber dringend für Räume mit Holz-, Gas- oder Ölheizung. In Bayern und Hessen gibt es bereits Pläne für eine CO-Melder-Pflicht – Einbau und jährliche Wartung durch einen Schornsteinfeger ist sinnvoll.
Wie funktioniert die KfW-Heizungsförderung mit dem Schornsteinfeger?+
Für KfW-Förderung bei Heizungstausch oder energetischer Sanierung ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) erforderlich. Viele Schornsteinfeger sind als EEE gelistet und können die komplette KfW-Antragsbetreuung übernehmen – inklusive Beratung, Berechnung und Abnahme. Die EEE-Beratung selbst ist zu 50–80 % förderfähig durch das BAFA.

Jetzt Schornsteinfeger beauftragen – kostenlos Anbieter finden

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