Was verdient man in der Gebäudereinigung – und welchen Stundenlohn sollten Sie ansetzen? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie angestellt arbeiten (dann gilt der Tariflohn) oder selbstständig sind (dann zählt Ihr Stundenverrechnungssatz). Dieser Ratgeber erklärt beide Seiten – und mit dem Rechner ermitteln Sie in Sekunden, welchen Stundensatz Sie verlangen sollten.
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1. Stundenlohn oder Stundensatz? Der wichtige Unterschied
Zwei Begriffe werden oft verwechselt:
- Stundenlohn (angestellt): Das ist der Bruttolohn pro Stunde, den eine angestellte Reinigungskraft erhält. In der Gebäudereinigung ist er durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt.
- Stundenverrechnungssatz (selbstständig): Das ist der Preis, den ein Betrieb dem Kunden pro Stunde berechnet. Davon müssen Lohn, Kosten, Steuern und Gewinn gedeckt sein – er liegt deshalb deutlich über dem reinen Stundenlohn.
Wer selbstständig ist und nur den Tariflohn berechnet, arbeitet auf Dauer ohne Gewinn. Deshalb lohnt eine saubere Kalkulation – weiter unten mit Rechner.
2. Angestellt: der Tariflohn in der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung hat einen allgemeinverbindlichen Tariflohn – er gilt also bundesweit für alle Betriebe der Branche, nicht nur für tarifgebundene. Der Lohn richtet sich nach Lohngruppen, vor allem:
- Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung: die häufigste Tätigkeit (Büros, Treppenhäuser, Objekte).
- Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung: anspruchsvoller, daher höher vergütet.
Die genauen Beträge werden regelmäßig (meist jährlich) angepasst. Verbindliche, aktuelle Zahlen finden Sie in der jeweils gültigen Tariftabelle der Gebäudereinigung – bitte dort den aktuellen Stand prüfen, da sich die Sätze ändern.
Wichtig: Der Tariflohn ist die Untergrenze für Angestellte. Für die Preisgestaltung als Selbstständiger ist er nur der Ausgangspunkt – Ihr Stundensatz muss zusätzlich Kosten, Steuern und Gewinn abdecken.
3. Selbstständig: welchen Stundensatz Sie verlangen sollten
Als selbstständiger Reinigungsbetrieb tragen Sie Kosten, die ein Angestellter nicht hat: Material, Fahrzeug, Versicherung, Werbung, Verwaltung – dazu Steuern, Sozialabgaben und Zeiten ohne Auftrag. All das muss Ihr Stundensatz abdecken. Eine grobe Faustregel: Der Stundenverrechnungssatz liegt spürbar über dem, was Sie selbst pro Stunde verdienen wollen.
Statt zu schätzen, rechnen Sie es konkret aus – mit Ihren eigenen Zahlen:
Stundensatz-Rechner für Reinigungskräfte
Berechnen Sie, welchen Stundensatz Sie verlangen sollten – und was Ihnen am Ende bleibt.
Richtwert auf Basis Ihrer Eingaben (Monat = 4,33 Wochen). Steuern und Sozialabgaben sind individuell – bitte mit Steuerberater prüfen. Ohne Gewähr.
4. Was Ihren Stundensatz bestimmt
Warum verlangt der eine Betrieb mehr als der andere? Diese Faktoren machen den Unterschied:
- Leistungsart: Glas- und Fassadenreinigung oder Spezialreinigung bringen höhere Sätze als einfache Unterhaltsreinigung.
- Region: In Ballungsräumen sind sowohl Kosten als auch erzielbare Preise höher.
- Auslastung: Je mehr abrechenbare Stunden, desto besser verteilen sich Ihre Fixkosten.
- Auftragsgröße: Große, regelmäßige Objekte erlauben oft etwas günstigere, dafür planbare Sätze.
- Qualifikation & Nachweise: Referenzen, Versicherung und Zuverlässigkeit rechtfertigen höhere Preise.
5. Typische Fehler bei der Preiskalkulation
- Nur den Tariflohn ansetzen: Dann fehlen Kosten, Steuern und Gewinn – Sie arbeiten drauf.
- Unproduktive Zeiten vergessen: Anfahrt, Angebote, Verwaltung und auftragsfreie Zeiten zählen mit.
- Material und Fahrzeug unterschätzen: Maschinen, Mittel und Sprit summieren sich.
- Keine Rücklagen: Krankheit, Urlaub und Steuernachzahlungen brauchen Puffer.
6. Mehr Aufträge, bessere Auslastung
Der größte Hebel für Ihren effektiven Stundenlohn ist die Auslastung: Je mehr abrechenbare Stunden, desto günstiger verteilen sich Ihre Fixkosten – und desto mehr bleibt übrig. Genau hier hilft eine konstante Auftragslage.
Wie Sie als Betrieb verlässlich an Objekte kommen, lesen Sie im Überblick zu Gebäudereinigung Aufträge – und in der Gesamtübersicht zu Reinigungsaufträgen für Selbstständige. Über dienstleistungen24.de erhalten Sie regionale Anfragen – provisionsfrei, der vereinbarte Preis bleibt bei Ihnen.
FAQ – Häufige Fragen zum Stundenlohn in der Gebäudereinigung
Für Angestellte gilt der allgemeinverbindliche Tariflohn der Branche, gestaffelt nach Lohngruppen (z. B. Innenreinigung vs. Glas-/Fassadenreinigung). Die Beträge werden regelmäßig angepasst – maßgeblich ist die aktuelle Tariftabelle.
Der Stundenlohn ist der Bruttolohn einer angestellten Reinigungskraft. Der Stundensatz (Stundenverrechnungssatz) ist der Preis, den ein selbstständiger Betrieb dem Kunden berechnet – er liegt höher, weil er Kosten, Steuern und Gewinn enthalten muss.
Das hängt von Wunschlohn, abrechenbaren Stunden und Betriebskosten ab. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihren individuellen Stundensatz und Ihren Monatsüberblick zu ermitteln.
Der Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung ist allgemeinverbindlich und gilt damit für Beschäftigte in der Branche. Details und aktuelle Sätze entnehmen Sie der gültigen Tariftabelle.
Durch höhere Auslastung, planbare Dauerverträge und höherwertige Leistungen. Eine konstante Auftragslage senkt den Anteil unbezahlter Zeiten und erhöht so, was Ihnen pro Stunde bleibt.