Beschreibung
• Grünflächenpflege;
• Gartenpflege;
• Pflanzen Formschnitt;
• kleine Bäume entfernen und zurückschneiden;
• Rasen mähen, vertikutieren;
• Hecken schneiden;
• Unkraut entsorgen;
• Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen;
• 40€ pro Stunde (Entsorgung vom Grünschnitt extra) oder Pauschal nach Vereinbarung
Als Eigentümer*innen einer selbst bewohnten Immobilie haben Sie die Möglichkeit, regelmäßig anfallende also wiederkehrende Gartenarbeiten wie Heckenschnitt und Rasenmähen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen – und zwar maximal 20 Prozent von 20.000 Euro, also 4.000 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz, EStG).

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