von Redaktion
Inhalt13 Abschnitte
Stand: 27.10.2026
Die Abschnitte zu Zahlung, Nachträgen und Gewährleistung sind allgemein gehalten. Den Hinweis dazu finden Sie am Ende des Beitrags.
Vergleichen Sie Handwerker-Angebote nicht am Endpreis. Legen Sie sie Zeile für Zeile nebeneinander: Leistung, Material, Lohnstunden und Stundensatz, Anfahrt, Entsorgung, netto oder brutto, Preisart, Zahlungsplan und Termin. Drei Angebote genügen meist. Fehlt eine Zeile, ist das kein Rabatt. Es ist ein späterer Nachtrag. Für Wände und Decken streichen nennt unser Preisspiegel 8 bis 16 € je Quadratmeter (Stand 18.08.2026).
Kurz gesagt
- Drei Angebote reichen in der Regel. Mehr Angebote erhöhen vor allem Ihren Abstimmungsaufwand.
- Jedes Angebot braucht dieselben sieben Positionen. Sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Aufträge.
- „zzgl. MwSt.“ bedeutet für Privatkunden 19 % Aufschlag (§ 12 Abs. 1 UStG). Aus 340 € werden 404,60 €.
- Festpreis bei klarem Umfang, Abrechnung nach Aufwand nur mit vereinbarter Obergrenze.
- Als Nächstes: Auftrag mit Maßen und Fotos beschreiben, dann die Zeilen nebeneinanderlegen.
Auftrag kostenlos einstellen: ohne Provision, in etwa drei Minuten
Wie viele Angebote sollten Sie einholen?
Drei Angebote sind der praktische Richtwert. Bei zwei Angeboten fehlt Ihnen der mittlere Wert, an dem Sie erkennen, ob ein Preis günstig oder nur unvollständig ist. Ab vier Angeboten wächst der Aufwand für Termine vor Ort schneller als der Erkenntnisgewinn.
Wie viele Rückmeldungen Sie erhalten, hängt von Kategorie, Ort und Beschreibung ab und lässt sich nicht zusichern. Eine genaue Leistungsbeschreibung und ein erreichbarer Kontaktweg erhöhen die Zahl der Rückmeldungen erfahrungsgemäß deutlich (Quelle: Hilfe-Center von Dienstleistungen24, abgerufen 27.10.2026). Nennen Sie deshalb schon im Titel die Menge: „40 Meter Hecke schneiden“ bringt mehr Antworten als „Hecke“.
Ein zweiter Hebel kostet nichts: Legen Sie allen Betrieben denselben Text vor. Wer drei unterschiedlich formulierte Anfragen stellt, bekommt drei unterschiedliche Aufträge kalkuliert und kann sie am Ende nicht nebeneinanderlegen. Wenn Sie Betriebe selbst auswählen möchten, hilft das Branchenverzeichnis nach Branche und Ort; den Text schicken Sie dann an alle gleichlautend.
Welche sieben Positionen gehören in jedes Handwerker-Angebot?
Handwerker-Angebote vergleichen bedeutet, in jedem Angebot dieselben Positionen nebeneinanderzustellen und die Endsummen erst zum Schluss anzusehen. Diese sieben Zeilen braucht jedes Angebot:
- Leistungsbeschreibung mit Menge: was gemacht wird, auf wie viel Fläche, in welcher Ausführung.
- Material: Produkt, Menge und die Angabe, ob es im Preis steckt.
- Lohn: Zahl der Stunden und Stundensatz, auch wenn ein Festpreis darüber steht.
- Anfahrt: pauschal, je Kilometer oder enthalten.
- Nebenkosten: Abdeckmaterial, Gerüst, Container, Entsorgung.
- Preisart: Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand, netto oder brutto.
- Zahlungsplan und Ausführungszeitraum: welche Rate wann fällig wird, Beginn und Dauer.
Diesen Bogen können Sie abschreiben und für jedes Angebot ausfüllen. Die rechte Spalte nennt die Stelle, an der in der Praxis am häufigsten etwas fehlt.
| Zeile | Was eintragen | Typische Lücke |
|---|---|---|
| Leistung | Tätigkeit, Fläche, Ausführung | „nach Absprache“ ohne Menge |
| Material | Produkt, Menge, enthalten ja/nein | Farbe oder Fliese stellt der Kunde |
| Lohn | Stunden × Stundensatz | nur Endsumme, keine Stunden |
| Anfahrt | Betrag oder „enthalten“ | je Anfahrt, bei mehreren Tagen |
| Nebenkosten | Abdecken, Gerüst, Entsorgung | Entsorgung gar nicht genannt |
| Preisart | Festpreis oder Aufwand, netto/brutto | „zzgl. MwSt.“ im Kleingedruckten |
| Zahlung | Raten, Fälligkeit, Zeitraum | Vorkasse ohne Leistungsstand |
Quelle: Zusammenstellung der Redaktion von Dienstleistungen24, Stand 27.10.2026.
Drei Angebote Position für Position: das Rechenbeispiel
Ein Beispiel macht den Unterschied zwischen Endpreis und Leistung sichtbar. Alle Zahlen sind gerechnete Annahmen für diesen Beispielfall, keine Angebote echter Betriebe.
Beispiel: Bad streichen, 40 m² Wand und Decke
Ein Bad in einer Mietwohnung soll gestrichen werden, 40 m² Wand- und Deckenfläche, zweimal deckend, Untergrund trocken und tragfähig. Der Preisspiegel: übliche Spannen je Leistung nennt für „Wände und Decken streichen“ 8 bis 16 € je m² (Erhebung Q2/2026, Stand 18.08.2026, redaktioneller Richtwert für ganz Deutschland). Für 40 m² sind das 320 bis 640 € brutto.
Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Spannen gelten für Wohnflächen ab 20 m², kleinere Flächen liegen wegen der Rüstzeit regelmäßig am oberen Rand. Und das Preisniveau am Ort verschiebt die Spanne, in Metropolen wie München, Hamburg oder Frankfurt um rund 15 % nach oben, ländlich um rund 10 % nach unten. Region, Objekt und Umfang bestimmen den Preis.
So sehen die drei Angebote in der Vergleichstabelle aus:
| Zeile | Angebot A | Angebot B | Angebot C |
|---|---|---|---|
| Leistung | 40 m², zweimal deckend | 40 m², zweimal deckend | 40 m², Deckkraft nach Untergrund |
| Material | Farbe 12 l, enthalten | Farbe 12 l, enthalten | Farbe nach Verbrauch, 65 € geschätzt |
| Lohn | im Festpreis | im Pauschalpreis | 9 Std. × 46 € |
| Anfahrt | enthalten | enthalten | 35 € pauschal |
| Nebenkosten | Abdecken enthalten, Entsorgung nicht genannt | Abdecken und Entsorgung enthalten | Entsorgung nach Anfall |
| Preisart | Festpreis, brutto | Pauschale, 340 € netto | nach Aufwand, ohne Obergrenze |
| Zahlung | 30 % bei Materialanlieferung, Rest nach Abnahme | vollständig nach Abnahme | wöchentlich nach Aufwand |
| Endpreis brutto | 420 € | 404,60 € | 514 € geschätzt |
Die Rechnung hinter Angebot C: 9 Stunden × 46 € ergeben 414 € Lohn, dazu 65 € Material und 35 € Anfahrt, zusammen 514 €. Angebot B steht mit 340 € auf dem Papier, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer sind es 404,60 €. Der erste Eindruck, B sei 80 € günstiger als A, schrumpft damit auf 15,40 €.
Je Quadratmeter liegen alle drei im Rahmen des Preisspiegels: 10,50 € bei A, 10,12 € bei B, 12,85 € bei C. Der Preis trennt die Angebote also kaum. Es trennt sie die Beschreibung.
Unsere Einschätzung zu diesem Beispiel: Angebot A wird erst dann vergleichbar, wenn die Zeile Entsorgung schriftlich ergänzt ist, denn Farbreste und Abdeckfolie fallen sicher an und erscheinen sonst in der Schlussrechnung. Angebot B ist rechnerisch 15,40 € günstiger, was eine Entscheidung nicht tragen sollte, aber es ist das einzige mit vollständiger Nebenkostenzeile. Angebot C bleibt offen, solange keine Obergrenze vereinbart ist.
Für größere Malerprojekte finden Sie weitere Spannen und Rechenwege unter Malerarbeiten Kosten.
Festpreis oder Stundenlohn: was passt zu Ihrem Auftrag?
Die Regel ist einfach: Ist der Umfang vorher beschreibbar, nehmen Sie den Festpreis. Ist er es nicht, rechnen Sie nach Aufwand ab, aber mit einer Obergrenze im Angebot.
Klar beschreibbar sind Flächen, Stückzahlen und Standardarbeiten: streichen, tapezieren, Türen einbauen, Rasen anlegen. Nicht beschreibbar ist alles, was erst beim Öffnen sichtbar wird: Wasserschaden hinter der Fliese, unbekannter Untergrund im Altbau, alte Elektroleitungen. Dort ist ein Festpreis entweder mit großem Risikoaufschlag kalkuliert oder er hält nicht.
Wenn ein Angebot nach Stunden abrechnet, rechnen Sie den Stundensatz nach. Der Branchenmindestlohn für Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk liegt seit 1. Juli 2026 bei 16,13 € je Stunde (12. Malerarbeitsbedingungenverordnung, Übersicht der Zollverwaltung). Das ist der reine Lohn. Vom Stundensatz im Angebot gehen zusätzlich Lohnnebenkosten, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung und Verwaltung ab. Ein Satz, der nur wenige Euro über dem Mindestlohn liegt, passt rechnerisch nicht zu einem angemeldeten Betrieb mit Fahrzeug und Versicherung. Fragen Sie in diesem Fall nach, was im Satz enthalten ist.
Eine Obergrenze schreibt man in einem Satz: „Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand, höchstens jedoch 550 € brutto; Mehrarbeit wird vorher schriftlich abgestimmt.“ Betriebe, die sauber kalkulieren, haben damit selten ein Problem.
Netto oder brutto: warum der günstigere Preis teurer sein kann
Für jeden steuerpflichtigen Umsatz beträgt die Umsatzsteuer 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Steht im Angebot „zzgl. MwSt.“ oder „netto“, fehlt dieser Betrag noch. Als Privatkunde zahlen Sie immer die Bruttosumme, denn Sie können die Steuer nicht abziehen.
Der Rechenweg: Nettobetrag × 1,19. Aus 340 € werden 404,60 €, aus 1.200 € werden 1.428 €. Zwei Angebote, von denen eines netto und eines brutto ausgewiesen ist, sind ohne diese Umrechnung nicht vergleichbar. Im Preisspiegel sind Leistungen für Privatkunden deshalb brutto ausgewiesen; nur wo „netto“ in der Einheit steht, etwa bei Beratung für Firmen, fehlt die Steuer noch.
Eine Ausnahme kennen Sie am fehlenden Steuerausweis: Betriebe, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, stellen ohne Umsatzsteuer aus. Nach § 19 Abs. 1 UStG bleibt der Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt. In diesen Angeboten steht kein „zzgl.“, und der genannte Betrag ist schon der Endpreis.
Legen Sie vor dem Vergleich alle drei Summen auf brutto um und schreiben Sie den Wert in Ihre Tabelle. Diese eine Minute verhindert den häufigsten Fehlgriff beim Angebotsvergleich.
Anzahlung, Abschlag, Schlussrechnung: was ist üblich?
In der Praxis sind Abschläge nach Leistungsstand üblich, bei Sonderanfertigungen und teurem Material auch ein Vorschuss darauf. Was im Einzelfall vereinbart werden darf, richtet sich nach Ihrem Vertrag; prüfen Sie das für Ihren Fall anhand der verlinkten Quellen oder lassen Sie sich beraten.
Für das Angebot selbst reichen drei Festlegungen. Binden Sie jede Rate an einen Zwischenschritt, den Sie sehen können, etwa Material geliefert oder Rohinstallation fertig. Halten Sie die letzte Rate bis nach der Abnahme zurück, denn danach haben Sie kein Druckmittel mehr für Nacharbeiten. Und lassen Sie den Plan in das Angebot schreiben, nicht erst in die Rechnung.
Vollständige Vorkasse vor dem ersten Arbeitstag ist bei einem normalen Renovierungsauftrag kein üblicher Zahlungsplan. Wenn ein Betrieb sie verlangt, fragen Sie nach dem Grund und schlagen Sie einen Abschlagsplan vor. Lehnt er beides ab, nehmen Sie das nächste Angebot.
Was klären Sie vor der Zusage?
Fünf Punkte entscheiden darüber, ob aus dem Angebot eine verlässliche Rechnung wird. Klären Sie sie schriftlich, eine E-Mail genügt:
- Material: welches Produkt, welcher Hersteller, welche Menge, und wer bestellt es.
- Besetzung und Dauer: wie viele Personen kommen, an wie vielen Tagen, von wann bis wann.
- Was nicht enthalten ist: diese Frage bringt die Nachträge vorab auf den Tisch.
- Verzögerung: welcher Zeitraum gilt und wie Sie informiert werden, wenn er nicht hält.
- Nacharbeiten: wie Sie Mängel melden und in welcher Frist der Betrieb reagiert.
Zwei Begriffe werden dabei oft verwechselt. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der zu erwartenden Kosten, kein verbindlicher Preis. Ein Festpreisangebot nennt eine Summe, die bei unverändertem Umfang gilt. Gewährleistung bezeichnet den Anspruch auf Nacherfüllung bei Mängeln; welche Fristen und Rechte in Ihrem Fall gelten, hängt von Vertrag und Leistung ab und gehört in die Einzelfallprüfung.
Was tun, wenn ein Handwerker sich nicht meldet?
Meist fehlt etwas in der Beschreibung. Betriebe kalkulieren nicht ins Blaue: Ohne Maße, Stockwerk, Zugang und Zeitfenster bleibt eine Anfrage liegen. Ergänzen Sie diese Angaben und laden Sie Fotos hoch, das ist auf Dienstleistungen24 ausdrücklich erwünscht. Achten Sie darauf, dass keine Personen, Kennzeichen oder Dokumente erkennbar sind.
Fassen Sie nach etwa fünf Werktagen einmal nach, telefonisch oder per E-Mail, mit Bezug auf Ihre Anfrage. Stellen Sie denselben Auftrag nicht mehrfach ein: Gleichlautende Aufträge werden zusammengeführt, erzeugen bei Betrieben Doppelaufwand und senken die Antwortquote (Hilfe-Center, abgerufen 27.10.2026).
Noch ein Punkt, der Rückfragen erklärt: Ihre Kontaktdaten sind nicht öffentlich. Titel, Kategorie, Ort und Beschreibung sieht jeder, Ihre Kontaktdaten sind ausschließlich für Pro-Mitglieder abrufbar und stehen weder in der öffentlichen Ansicht noch in Suchmaschinen. Ein Betrieb ohne Pro-Mitgliedschaft kann Sie also nicht direkt anrufen.
So holen Sie vergleichbare Angebote über Dienstleistungen24 ein
Dienstleistungen24 ist eine Plattform für Auftraggeber und Betriebe in Deutschland. Sie beschreiben Ihren Auftrag. Betriebe aus der Region sehen ihn und können sich bei Ihnen melden. Das Einstellen ist kostenlos und ohne Provision und dauert etwa drei Minuten (Stand 27.10.2026, siehe Auftrag kostenlos einstellen).
Das Formular führt durch fünf Schritte:
- Ihr Auftrag: Kategorie und Titel, beide Pflicht. Der Titel entscheidet mit, welche Betriebe den Auftrag sehen.
- Beschreibung: was gemacht werden soll, in welchem Umfang, bis wann.
- Genauer: Maße, Stockwerk, Zugang, vorhandenes Material, gern mit Fotos.
- Ort: damit Betriebe im passenden Umkreis den Auftrag finden.
- Kontakt: Ihre Daten bleiben verborgen, bis ein Pro-Mitglied sie abruft.
Danach erscheint der Auftrag auf dem Auftragsboard. Es entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag, Sie müssen kein Angebot annehmen, und ein Konto brauchen Sie nicht: Löschen können Sie den Auftrag jederzeit über den Knopf in der Bestätigungs-E-Mail, auch ohne Anmeldung.
Für wen der Weg nicht passt: Bei einem Notfall am Abend, etwa einer zugefallenen Wohnungstür oder einem Rohrbruch, bringt ein Angebotsvergleich nichts. Rufen Sie dann einen Notdienst an und lassen Sie sich den Preis vor dem Einsatz nennen. Zur Einordnung: Eine Türöffnung tagsüber liegt laut Preisspiegel bei 70 bis 150 € je Einsatz (Stand 18.08.2026).
Jetzt Auftrag kostenlos einstellen: mit Maßen, Fotos und Wunschtermin
Nehmen Sie das Angebot mit der klarsten Beschreibung
Liegen zwei Angebote preislich dicht beieinander, entscheidet nicht der Preis, sondern die Beschreibung. Das Angebot, in dem alle sieben Positionen stehen, kostet Sie am Ende seltener nach. Das billigste Angebot mit zwei leeren Zeilen ist in der Regel das teuerste, weil jede fehlende Zeile als Nachtrag zum dann gültigen Stundensatz abgerechnet wird. Fordern Sie fehlende Zeilen nach, bevor Sie zusagen; ein Betrieb, der sie nicht nachliefert, wird sie auch auf der Baustelle nicht liefern.
Häufige Fragen zum Angebotsvergleich
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Darf ein Handwerker eine Anzahlung verlangen?
Was bedeutet „Preis zzgl. MwSt.“ für Privatkunden?
Warum meldet sich ein Handwerker nach dem Angebot nicht mehr?
Wichtiger Hinweis
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 27.10.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Bitte prüfen Sie die Angaben für Ihren Einzelfall anhand der verlinkten Quellen oder lassen Sie sich fachkundig beraten.
Quellen
- Dienstleistungen24: Preisspiegel Deutschland Q2/2026, Stand 18. August 2026 (abgerufen 27.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz: § 12 UStG, Steuersätze (abgerufen 27.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz: § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer (abgerufen 27.10.2026)
- Generalzolldirektion: Übersicht der Branchen-Mindestlöhne, Maler- und Lackiererhandwerk (abgerufen 27.10.2026)
- Dienstleistungen24: Hilfe-Center, Aufträge (abgerufen 27.10.2026)
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