Zum Inhalt springen
Dienstleistungen24.de

Kostenlos · ohne Anmeldung

Handwerkerkosten absetzen: Wie viel Steuer spare ich?

Sie ziehen 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuer ab. Bei Handwerkern sind das höchstens 1.200 € im Jahr, bei Reinigung und Garten höchstens 4.000 €.

  • Sofort ein Ergebnis
  • Mit allen Höchstbeträgen
  • Stand 2026 laut § 35a EStG
1. Was für eine Arbeit?

Zum Beispiel: Maler, Elektriker, Heizung, Bad, Dach, Reparaturen.

€

Der ganze Betrag mit Mehrwertsteuer.

€

Material zählt nicht. Anfahrt und Maschinen zählen zur Arbeit.

€

Arbeitskosten aus anderen Rechnungen dieser Art. Es zählen höchstens 6.000 € im Jahr.

So viel Steuer sparen Sie

440,00 €

20 % von 2.200,00 € Arbeitskosten

Arbeitskosten der Rechnung
2.200,00 €
Davon absetzbar
2.200,00 €
Höchstens im Jahr
1.200 € Ersparnis
Noch frei in diesem Jahr
3.800,00 €

Sie sparen höchstens so viel, wie Sie Einkommensteuer zahlen.

Angebote von Betrieben bekommen

Orientierung, keine Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung.

So rechnet der Steuer-Rechner

Ersparnis = (Rechnung − Material) × 20 %, höchstens bis zum Höchstbetrag

Das Finanzamt zieht den Betrag direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Es gibt drei Töpfe:

Höchstbeträge nach § 35a EStG, Stand 2026
Art der ArbeitSatzHöchstens ErsparnisDas entspricht Kosten von
Handwerker (§ 35a Abs. 3 EStG)20 %1.200 €6.000 €
Haushaltsnahe Dienste (§ 35a Abs. 2 EStG)20 %4.000 €20.000 €
Minijob im Haushalt (§ 35a Abs. 1 EStG)20 %510 €2.550 €
  • Es zählt nur die Arbeit. Material zählt nicht. Anfahrt und Maschinen zählen zur Arbeit.
  • Jeder Topf hat eine eigene Grenze. Sie können also Handwerker und Reinigung im selben Jahr absetzen.
  • Mehrwertsteuer zählt mit. Rechnen Sie mit dem Betrag, den Sie wirklich zahlen.

Beispiele: So viel sparen Sie

Beispielrechnungen, ohne andere Rechnungen im selben Jahr
ArbeitRechnungMaterialAbsetzbarErsparnis
Wohnung streichen3.000 €800 €2.200 €440 €
Heizung warten250 €0 €250 €50 €
Bad erneuern12.000 €5.000 €6.000 € (Höchstbetrag)1.200 €
Fenster putzen, 4 × im Jahr600 €0 €600 €120 €
Gartenpflege, ganzes Jahr2.400 €0 €2.400 €480 €
Haushaltshilfe im Minijob3.600 €0 €2.550 € (Höchstbetrag)510 €

Wann das Finanzamt die Kosten anerkennt

  • Sie haben eine Rechnung. Darauf stehen die Arbeitskosten am besten extra.
  • Sie haben überwiesen. Barzahlung zählt nicht. Das Geld muss auf das Konto des Betriebs gehen.
  • Die Arbeit war in Ihrem Haushalt. Der Haushalt muss in der EU oder im EWR liegen. Auch Garten und Zufahrt zählen.
  • Kein Neubau. Es geht um Reparatur, Pflege und Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses, das schon steht.
  • Keine Förderung. Bekommen Sie für die Arbeit Fördergeld oder einen günstigen Förderkredit, zählt sie hier nicht.
  • Nicht doppelt. Haben Sie die Kosten schon an anderer Stelle abgesetzt, zum Beispiel als Werbungskosten, zählen sie hier nicht.

Tipps: So holen Sie mehr heraus

  • Bitten Sie den Betrieb, Arbeit und Material auf der Rechnung zu trennen.
  • Ist der Höchstbetrag fast voll? Dann verschieben Sie große Arbeiten wenn möglich ins nächste Jahr. Es zählt das Jahr der Zahlung.
  • Was kostet die Arbeit überhaupt? Das zeigt der Kostenrechner. Übliche Preise finden Sie im Preisspiegel.
  • Sie haben schon ein Angebot? Der Angebots-Vergleich zeigt, ob der Preis üblich ist.

Angebote von Betrieben bekommen

Stellen Sie Ihren Auftrag kostenlos ein. Betriebe aus Ihrer Nähe melden sich bei Ihnen.

Häufige Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich absetzen?

20 Prozent der Arbeitskosten. Die Ersparnis ist höchstens 1.200 € im Jahr. Das entspricht 6.000 € Arbeitskosten.

Kann ich Material von der Steuer absetzen?

Nein. Es zählen nur Arbeit, Anfahrt und Maschinen. Darum sollte die Rechnung Arbeit und Material getrennt zeigen.

Gilt das auch für Reinigung und Gartenpflege?

Ja. Das sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Hier sind es auch 20 Prozent, aber höchstens 4.000 € im Jahr. Diese Grenze gilt extra.

Kann ich bar bezahlen?

Nein. Das Finanzamt erkennt nur Überweisungen auf das Konto des Betriebs an. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

Gilt das für Mieter?

Ja. Auch Mieter können die Kosten absetzen. Das gilt auch für Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, zum Beispiel Hausmeister oder Treppenreinigung.

Was ist mit einer Haushaltshilfe im Minijob?

Auch das zählt. Sie sparen 20 Prozent der Kosten, höchstens 510 € im Jahr.

Weitere kostenlose Rechner

Alle 8 Rechner ansehen

Ist das Ihr eigener Betrieb?
Auftrag kostenlos einstellen
Formular wird geladen …
Kontakt aufnehmen
Kostenlos registrieren