📖 Ratgeber Architekt in Köln beauftragen – was Sie wissen sollten
Der Markt für Architekturleistungen in Köln und im Rheinland ist groß und vielfältig – und damit auch die Spannbreite bei Spezialisierung, Qualität und Honorar. Wer einen Architekten in Köln beauftragen möchte, sollte einige Besonderheiten der Stadt und der Bauordnung NRW (BauO NRW) kennen.
Nicht jedes Vorhaben braucht eine Baugenehmigung: Die BauO NRW unterscheidet mehrere Fälle – verfahrensfreie Vorhaben nach § 62 (z. B. Garagen bis 30 m² bzw. Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt), die Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 63), das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64) und das Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 65). Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die geltenden Vorschriften einhalten. Welches Verfahren für Ihr Kölner Projekt gilt, ordnet ein Architekt zuverlässig ein.
Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen beachten: Köln ist geprägt vom Dom, den zwölf romanischen Kirchen und ausgedehnten Gründerzeitquartieren; in vielen Veedeln gelten Denkmalschutz oder Erhaltungssatzungen. Umbauten, Sanierungen und Fassadenarbeiten an geschützten Gebäuden brauchen nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis und müssen mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Ein Architekturbüro mit Erfahrung in diesen Lagen kennt die zulässigen Maßnahmen und vermeidet teure Fehlplanungen.
Zuständigkeit, Fristen und Bauvorlageberechtigung: Bauanträge bearbeitet das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln auf Grundlage der BauO NRW. In der Genehmigungsfreistellung nach § 63 darf in der Regel einen Monat nach vollständiger Vorlage begonnen werden, sofern die Gemeinde kein Baugenehmigungsverfahren verlangt; das vereinfachte Verfahren nach § 64 hat einen reduzierten Prüfumfang. Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben müssen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben werden (§ 67 BauO NRW) – in der Regel einem in die Architektenliste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragenen Architekten. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass das Büro bauvorlageberechtigt ist.
Die maßgebliche Berufsvertretung für Architekten im Land ist die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Weiterführende Informations- und Beratungsangebote rund ums Bauen sowie die für die Baugewerke zuständige Handwerkskammer zu Köln unterstützen zusätzlich bei Fragen zu Bauvorhaben und beteiligten Gewerken.